Förderung

Bildungsscheck

Arbeitsagentur

Bildungsgutschein

AZAV zertifiziert


Bildungsscheck

Das Land NRW übernimmt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Weiterbildungskosten bis zu 500€ pro Jahr. Seit 31.12.2023 gibt es nur noch die individuelle Förderung je nach Einkommensgrenze. Die betriebliche Förderung ist leider ausgelaufen.

Die IFPO Osteopathieakademie ist von den Beratungsstellen anerkannt zur Entgegennahme und Abrechnung dieser Gutscheine. Die Ausbildung ist modular in eigenständigen Blöcken gestaltet und wird so den Anforderungen an die Vergabe dieser Fördermaßnahme gerecht. Die einzelnen Seminare eines Moduls sind inhaltlich abgeschlossen und können so zu individuellen Kursbündeln zusammengefasst werden. Bitte sprechen Sie uns an oder informieren Sie sich über die Ausstellungsbedingungen bei den staatlichen Beratungsstellen. Weitere Informationen finden Sie hier:


www.mags.nrw


Qualifizierungschancengesetz

Mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) fördert die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildung von sozialversicherungspflichten Beschäftigten durch die Ausstellung eines Bildungsgutscheins für berufliche Weiterbildung.

Für Arbeitgeber bedeutet das: Fördern Sie die Weiterbildung Ihrer Beschäftigten mit einem Bildungsgutschein. Bis zu 100% der Ausbildungskosten und bis zu 85% der Lohnausfallskosten können von der Agentur für Arbeit gefördert werden.

Wer kann gefördert werden? Beschäftigte in Unternehmen/Praxen, die sich in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befinden.

Was kann gefördert werden? An unserer Akademie kann die Gesamtausbildung Osteopathie mit 1.350 Unterrichtsstunden oder einzelne Ausbildungsmodule gefördert werden – natürlich alle mit Zertifikatsabschluss.



www.arbeitsagentur.de


Bildungsgutschein

Dieser richtet sich in erster Linie an arbeitssuchende Menschen oder Leute, die über eine ergänzende berufliche Qualifikation eine Kompetenzerweiterung und Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten erreichen möchten.



www.arbeitsagentur.de


Bildungsurlaub

Die IFPO Osteopathieakademie ist gemäß Bescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom 28. April 2015 nach Aktenzeichen 48.06-AWbG-02/2015 als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung anerkannt.
Somit ist es unseren Teilnehmern möglich, bei Ihrem Arbeitgeber Bildungsurlaub für die Teilnahme an Seminaren unserer Osteopathieaus- und -weiterbildung zu beantragen. In der Regel stehen Arbeitnehmern in NRW gesetzlich 5 Tage Bildungsurlaub je Kalenderjahr zu. Bitte sprechen Sie vor Seminarbuchung die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen mit Ihrem Arbeitgeber ab.

Steuerliche Absetzbarkeit

Die Osteopathieausbildung ist in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abzugsfähig.
Informieren Sie sich bitte bei Ihrem Finanzamt/Steuerberater.

Zertifiziert nach AZAV

Als zertifizierter Weiterbildungsanbieter werden die gesetzlich geforderten Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitätsanforderungen an unserer Akademie in jedem Seminar realisiert.

Die Weiterbildungsanbieter müssen folgende Qualitätsanforderungen nachweislich erfüllen:
1. Anerkennung des Trägers oder der Maßnahme auf einer gesetzlichen Basis (z.B. Weiterbildungsgesetz des Landes, Sozialgesetzbuch / AZWV, Bildungsurlaubsgesetz) oder
2. Zertifizierung durch ein anerkanntes Qualitätsmodell oder
3. Belege für die Qualitätssicherung des jeweiligen Weiterbildungsangebots. (Auszug aus der Förderrichtlinie)

Im Rahmen unseres Qualitätsmanagementsystems auf Basis DIN 9001 werden alle Prozesse, wie in der Förderrichtlinie gefordert, so dokumentiert, dass sie jederzeit belegbar sind. Es liegen schriftliche Dokumente zu den Qualitätsanforderungen der beantragten Maßnahme vor, die die folgenden Anforderungen belegen:
1. Lehrqualifikation: Die Lehrkräfte sind fachlich und pädagogisch aufgrund ihrer Ausbildung oder praktischen Erfahrung für die Maßnahme befähigt. Diese können u.a. nachgewiesen werden durch (Arbeits-) Zeugnisse, Zertifikate, Arbeitsverträge, Veröffentlichungen oder Empfehlungen.
2. Kursplanung: Für die Kurse wurden Inhalt, Lernziel, Arbeitsformen, Termin, Ort, Dauer, Kosten und Eingangsvoraussetzung geplant und bekannt gegeben. Nachweisdokumente sind u.a. Kursprogramme, Kursunterlagen oder Lehrpläne.
3. Evaluation: Es liegen Rückmeldungen zur Maßnahme vor. Eine Überprüfung der Maßnahme findet durch jeweils geeignete Evaluationsmaßnahmen statt.


 
"Ich habe schon einige Ausbildungen hinter mir, aber noch nie habe ich mich so unterstützt gefühlt wie hier."
Sabrine Blin